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Chip- und Registrierpflicht bei Hunden

Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Für alle in Österreich gehaltenen Hunde besteht eine Pflicht zur Kennzeichnung mit Mikrochip und zur Registrierung in der bundesweiten Heimtierdatenbank für Hunde, die vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zur Verfügung gestellt wird. Der Chip wird auf Kosten der Hundehalterin/des Hundehalters von der Tierärztin/vom Tierarzt eingesetzt. Die Frist der Kennzeichnung bis zur 12. Lebenswoche betrifft nur Welpen, die anderen Hunde sind innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe zu melden.

TIPP

Die Registrierung ist Pflicht. Bitte überprüfen Sie in der Heimtierdatenbank ob Ihr Hund schon registriert ist. Die Registrierung kann auch selbst online mittels aktivierter Bürgerkarte durchgeführt werden.